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Auf dieser Webseite möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, den stav Dentiranger für das Auswahlverfahren in der Zahnmedizin auszuprobieren. Die Webseite soll Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Standorte und ihre Auswahlkriterien geben. Außerdem versuchen wir die Berechnung der Rangpunkte transparent darzustellen, damit Sie nachvollziehen können, wie die Auswahlentscheidungen zustande kommen.

Die Quoten

Das Auswahlverfahren besteht hauptsächlich aus drei Quoten, der Abiturbestenquote, der zusätzlichen Eignungsquote und dem Auswahlverfahren der Hochschulen. Über den Reiter oben auf der Seite können Sie zwischen diesen Quoten wechseln. Auf den Seiten selbst können Sie Ihre Daten eingeben und Ihre Rangpunkte in der jeweiligen Quote berechnen lassen. Falls die Auswahlgrenzen für das letzte Semester an den einzelnen Hochschulen bereits durch die Stiftung für Hochschulzulassung veröffentlicht wurden, werden wir diese in den Tabellen ebenfalls angeben. Dadurch können Sie direkt vergleichen, wie viele Punkte für eine Zulassung an den einzelnen Standorten benötigt wurden.


Abiturbestenquote

Die erste Hauptquote ist die Abiturbestenquote. 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über sie vergeben. Die im Abiturergebnis ausgewiesene Punktzahl ist hier das Auswahlkriterium. Da es aber je nach Bundesland Unterschiede bei den Abiturnoten gibt, werden zuerst 16 Landesquoten gebildet. Wenn Sie Ihr Abitur z.B. in Hessen gemacht haben, werden Sie mit allen anderen hessischen Abiturient*innen auf der Landesliste für Hessen geführt. Die Rangfolge der Bewerber*innen auf den einzelnen Listen wird nach den Kriterien Punktzahl, Dienst und Los erstellt. Für diese Quote können wir Ihnen die Auswahlgrenzen der letzten Jahre pro Standort anzeigen. Die Auswahlgrenzen verändern sich jedes Jahr etwas, weshalb Schätzungen über zukünftige Auswahlgrenzen schwierig sind.


Auswahlverfahren der Hochschulen

In der zweiten Quote werden 60 Prozent der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. In dieser Quote legen die Hochschulen unterschiedliche Zahlenwerte zur Berücksichtigung von Auswahlkriterien fest, nach denen sie die Bewerber*innen bewerten und letztendlich auswählen. In dieser Quote gibt es viele verschiedene Auswahlkriterien, für die Rangpunkte vergeben werden können. Auch Ihre Abiturpunkte wird in Rangpunkte umgerechnet. Diese Umrechnung verändert sich jedes Jahr, da alle Bewerber*innen untereinander verglichen und sortiert werden. Aufgrund dieser Verteilung werden dann Punkte vergeben. Das bedeutet aber auch, dass eine Abiturnote von z.B. 1.5 unterschiedliche viele Rangpunkte in jedem Semester geben kann. Dadurch ist eine genaue Berechnung Ihrer zukünftigen Rangpunkte nicht möglich. Für unseren Rechner benutzen wir deshalb Schätzungen über die Verteilung der Abiturnoten.


Zusätzlichen Eignungsquote

Die letzte Hauptquote ist die Zusätzliche Eignungsquote. Über sie werden 10 Prozent der Studienplätze vergeben. Bei der Auswahl in dieser Quote spielt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung keine Rolle. Es werden ausschließlich schulnotenunabhängige Eignungskriterien in dieser Quote genutzt. In dieser Quote wird noch bis zum Wintersemester 2021/2022 die Wartezeit berücksichtigt.



BMBF Förderung
Fördernummer: 01GK1801E

Ihre Daten


Auswahlgrenzen - Abiturbestenquote


Die erste Hauptquote ist die Abiturbestenquote. 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über sie vergeben. Die im Abiturergebnis ausgewiesene Punktzahl ist hier das Auswahlkriterium. Da es aber je nach Bundesland Unterschiede bei den Abiturnoten gibt, werden zuerst 16 Landesquoten gebildet. Wenn Sie Ihr Abitur z.B. in Hessen gemacht haben, werden Sie mit allen anderen hessischen Abiturient*innen auf der Landesliste für Hessen geführt. Die Rangfolge der Bewerber*innen auf den einzelnen Listen wird nach den Kriterien Punktzahl, Dienst und Los erstellt. Für diese Quote können wir Ihnen die Auswahlgrenzen der letzten Jahre pro Standort anzeigen. Die Auswahlgrenzen verändern sich jedes Jahr etwas, weshalb Schätzungen über zukünftige Auswahlgrenzen schwierig sind.

Ihre Daten


Auswahlgrenzen - AdH


In der zweiten Quote werden 60 Prozent der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. In dieser Quote legen die Hochschulen unterschiedliche Zahlenwerte zur Berücksichtigung von Auswahlkriterien fest, nach denen sie die Bewerber*innen bewerten und letztendlich auswählen. In dieser Quote gibt es viele verschiedene Auswahlkriterien, für die Rangpunkte vergeben werden können. Auch Ihre Abiturpunkte wird in Rangpunkte umgerechnet. Diese Umrechnung verändert sich jedes Jahr, da alle Bewerber*innen untereinander verglichen und sortiert werden. Aufgrund dieser Verteilung werden dann Punkte vergeben. Das bedeutet aber auch, dass eine Abiturnote von z.B. 1.5 unterschiedliche viele Rangpunkte in jedem Semester geben kann. Dadurch ist eine genaue Berechnung Ihrer zukünftigen Rangpunkte nicht möglich. Für unseren Rechner benutzen wir deshalb Schätzungen über die Verteilung der Abiturnoten.

Ihre Daten


Auswahlgrenzen - ZEQ


Die letzte Hauptquote ist die Zusätzliche Eignungsquote. Über sie werden 10 Prozent der Studienplätze vergeben. Bei der Auswahl in dieser Quote spielt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung keine Rolle. Es werden ausschließlich schulnotenunabhängige Eignungskriterien in dieser Quote genutzt. In dieser Quote wird noch bis zum Wintersemester 2021/2022 die Wartezeit berücksichtigt.

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Verantwortlich für den Inhalt gem. § 55 RStV:

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Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Institut für Biochemie und Molekulare Zellbiologie

Martinistr. 52

20246 Hamburg

E-Mail: hampe@uke.de

Betreuung des Webauftritts

Dieter Münch-Harrach

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Institut für Biochemie und Molekulare Zellbiologie

Martinistr. 52

20246 Hamburg

E-Mail: webmaster@projekt-stav.de

Betreuung des Denti-Rangers

Simon Zegota

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Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Richtigkeit der hinterlegten, eingegebenen und berechneten Werte sowie die veröffentlichten Ergebnisse von Hochschulstart zu überprüfen.

Beim Denti-Ranger handelt es sich um ein dynamisches Verfahren. Vorhersagen beruhen auf Daten aus der Vergangenheit. Eine Zulassung zu einem Studium kann anhand der berechneten Werte nicht garantiert werden.

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Bei Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gewährt die DSGVO Ihnen bestimmte Rechte.

Auskunftsrecht: Sie haben das Recht eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen.

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Beschwerdemöglichkeiten

Für die Datenverarbeitung des stav verantwortlich nach Artikel 4 Abs. 7 DSGVO ist: Prof. Dr. Wolfgang Hampe Verbundkoordinator und Studienleiter des Studierendenauswahlverbundes (stav) Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Martinistr. 52 20246 Hamburg

Sollten Sie Fragen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung haben, können Sie sich für weitere Auskünfte an den Datenschutzbeauftragten des UKE wenden: Matthias Jaster Martinistraße 52 20246 Hamburg Telefon: 040 7410 56890 E-Mail: dsb@uke.de

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde auch an eine Aufsichtsbehörde zu wenden. Die Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde richtet sich u.a. nach dem Sitz der verantwortlichen Stelle, dem Bundesland Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Datenschutzverstoßes. Eine Liste der Aufsichtsbehörden mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Die für Hamburg zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg mailbox@datenschutz.hamburg.de https://www.datenschutz-hamburg.de/